Der Hund muss folgende Aufgaben absolut zuverlässig beherschen: Führen in gerader Richtung, ohne sich ablenken zu lassen, Laufen und Führen auf beiden Strassenseiten ohne Gewegbenutzung, auffinden von Sitzmöglichkeiten, Briefkästen und Telefonzellen, gefahrloses Überqueren von Strassen, Ampeln und Kreuzungen. Der Blindenhund muss auf der Strasse Verantwortung übernehmen, indem er vor Hindernissen, wie etwa Bordsteinen, Schildern und Geländer, anhält und gegebenfalls neue Wege oder Lösungsmöglichkeiten sucht und findet. Im Ernstfall muss sich der Hund seinem Herrn sogar verweigern, wenn dieser unwissentlich in eine Gefahr laufen würde. Der Blindenführhund und der Blinde müssen sich bedienungslos aufeinander verlassen können.